Jeder hat schon mal etwas eingekauft. Man geht in ein Geschäft, sucht sich etwas aus, begibt sich zur Kasse, bezahlt und verlässt als glücklicher neuer Besitzer das Geschäft. Doch wie funktioniert das im Internet?
Wie entsteht ein rechtswirksamer Kaufvertrag?
Grundsätzlich treffen sich bei jedem Kaufvertrag zwei Willenserklärungen. Einer macht ein Angebot. Ein Anderer nimmt das Angebt an. Schon hat man einen rechtswirksamem Kaufvertrag.
Wie macht der Verkäufer ein Angebot im Internet?
Im Internet wird in der Regel über einen Internetshop gehandelt. Das einstellen der Ware in so einen Shop ist noch nicht als Angebot des Verkäufers zu sehen. Es entspricht mehr einem Schaufenster, dass die Kundschaft einlädt sich die Ware näher anzusehen. Mit der Bestellung macht der Kunde eine Willenserklärung. Der Verkäufer mit eigenem Onlineshop ist so geschützt, falls wesentlich mehr Anfragen für die Ware kommen als er Ware zu Verfügung hat.
Wie macht der Käufer ein Angebot im Internet?
Die Wege eines Käufers ein Angebot abzugeben sind vielfältig. Der Käufer kann es mündlich, fernmündlich, schriftlich per Brief, Email oder Fax machen. Wichtig dabei ist, wann der Verkäufer die Willenserklärung der Käufers erhält. Die Willenserklärung wird mit dem Zeitpunkt des Zugangs wirksam. Eine Willenserklärung gilt als zugegangen wenn sie in dem sogenannten Machtbereich des Verkäufers gelangt und man davon ausgehen kann, dass der Verkäufer es zur Kenntnis genommen hat.
Wie schnell gilt der Vertrag als abgeschlossen?
Die Zeit richtet sich nach dem Weg, den der Kunde nimmt um seine Willenserklärung zu übermitteln. Bei einer mündlichen bzw. fernmündlichen Willenserklärung ist der Vertrag quasi sofort wirksam. Dagegen muss man bei einem Brief natürlich den Postweg hinzurechnen.
Gibt es beim Internetkauf Besonderheiten?
Man kann nicht alles über das Internet kaufen. Verträge, welche formbedürftig sind, kann man nicht über das Internet abschließen. Der Kauf eines Grundstücks ist z. B. formbedürftig. Die Online Shop Software muss so ausgerichtet sein, dass der Kunde einen Button anklicken muss, der auf die kostenpflichtige Bestellung hinweist. Dies ist ein Schutz für den Käufer, der im bewusst machen soll, dass er einen wirklichen Kauf tätigt.
Der Käufer hat viele Vorteile. Man muss für einen Interneteinkauf, dass Haus nicht verlassen. Mann kann gemütlich zu Hause sitzen und sich Angebote ansehen. Dabei kann man vergleichen und verschiedene Artikel einkaufen ohne dass man von Geschäft zu Geschäft laufen muss. Der Käufer muss nicht mit Tüten bepackt durch die Stadt laufen. In vielen Fällen entfällt die notwendige Parkplatzsuche. Alles kommt bequem mit der Post oder einem anderen Lieferdienst nach Hause und kann in Ruhe begutachtet werden.