Sobald der Businessplan für den Onlineshop steht und die ersten Ausgaben getätigt werden müssen, sollte das Geschäftskonto eröffnet werden. Dieses dient einzig dem Geldtransfer für alle Zahlungsvorgänge, die mit dem Gewerbebetrieb in Verbindung stehen. Die Führung des Geschäftskontos für den Online Shop macht die Überwachung der Zahlungsein- und -ausgänge nicht nur übersichtlicher, sie ist teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Wer zur Führung des Geschäftskontos verpflichtet ist
Muss man für einen Online Shop ein Geschäftskonto eröffnen?
Nein! Nicht jeder Unternehmer ist nach dem Gesetz verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Freiberufler oder Einzelunternehmer beispielsweise können ihre Einnahmen und Ausgaben auch über das Girokonto verwalten. Je mehr Transaktionen erfolgen, um so wichtiger ist es jedoch, dass für den Online Shop ein eigenes Konto eröffnet wird. Ansonsten ginge die Übersichtlichkeit bei privaten und geschäftlichen Aktivitäten schnell verloren. Auch das Finanzamt bevorzugt es, wenn eine klare Trennung des Geldtransfers erfolgt. Sofern es sich allerdings um eine Kapitalgesellschaft wie beispielsweise die GmbH handelt, muss das Geschäftskonto für den Online Shop vorhanden sein.
Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen
Geschäftskunden genießen bei den Banken viele Vorzüge, allerdings müssen sie teilweise mit höheren Gebühren rechnen. Unter anderem lassen sich viele Banken die einzelnen Transaktionen besonders hoch vergüten. Auch die Kontoführungsgebühr kann um ein Vielfaches höher sein als bei einem Girokonto.
Egal, um welches Konto es sich für den Online Shop handeln soll, es lohnt sich, bei diversen Banken das Preis-Leistungs-Verhältnis zu vergleichen. Einige Banken werben mit kostenlosen Konten. Doch von diesem Versprechen sollte sich der Inhaber des Online Shops nicht täuschen lassen. Häufig nämlich gilt dieses nur, wenn ein bestimmter Geldeingang pro Monat verzeichnet wird. Doch gerade in der Gründungsphase ist es eher ungewiss, mit welchen Beträgen tatsächlich regelmäßig zu rechnen ist.
Einige Banken locken mit dem Geschäftskonto für einen Online Shop, indem sie spezielle Zusatzleistungen in Aussicht stellen. Doch braucht der Existenzgründer diese wirklich? Muss er beispielsweise diverse kostenlose Kreditkarten besitzen? Braucht er die regelmäßigen Beratungen der Hausbank? Zunächst dürfte es doch lediglich darum gehen, Geldbewegungen überschaubar darzustellen. Summieren sich die Geldeingänge so sehr, dass man über Geldanlagen nachdenken kann, wird man ohnehin zwischen diversen Anlagemöglichkeiten vergleichen müssen. Auch bei diesen Vergleichen gilt es, die Augen offen zu halten. Denn attraktive Zinsen gelten häufig nur für die ersten Monate. Zudem sollten die Kündigungsfristen für die jeweiligen Geldanlagen beachtet werden.
Nicht unerheblich ist es, mit welchen Kosten im Falle einer Kontoüberziehung gerechnet werden muss. Gerade für Inhaber von Geschäftskonten können derartige finanzielle Engpässe zu einer teuren Angelegenheit werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, lohnt sich auch hier wieder der Vergleich.
Kostenloses Girokonto als Einstiegskonto geeignet
Für den Einstieg in die Selbständigkeit dürfte ein kostenloses Girokonto die richtige Wahl sein. Kontoinhaber ist gleichzeitig der Gewerbetreibende. Ob Kontoführungsgebühren gezahlt werden müssen, hängt von den Geschäftsbedingungen der Bank ab. Viele Online-Banken gewähren kostenlose Girokonten. Bei kostenpflichtigen Girokonten sind die Gebühren bei der Nutzung des Online-Zahlungsverkehrs meist deutlich günstiger.
Bevor also das Geschäftskonto für einen Online Shop eröffnet wird, sollten verschiedene Varianten und diverse Anbieter geprüft werden. Wer sich das langwierige Vergleichen ersparen will, nutzt die Möglichkeiten von Vergleichsportalen oder informiert sich bei der Stiftung Warentest.
Einen Vergleich sollte man unbedingt durchführen, denn die Unterschiede sind teilweise doch sehr groß. Nur durch einen Vergleich bekommt man einen Überblick und kann für das ein entsprechendes Geschäftskonto entscheiden.