Kunden gehen beim Kauf von Gegenständen oder Dienstleistungen bindende Verpflichtungen mit dem Verkäufer ein. Doch auch der Verkäufer muss dem Kunden gegenüber bestimmte Pflichten erfüllen. Die zwei bedeutendsten sind das Recht des Kunden auf Umtausch und Rückgabe. In Online Shops wird häufig vom Widerrufs- und Rückgaberecht gesprochen. Diese beiden Begriffe unterscheiden sich im rechtlichen Kontext erheblich voneinander.
Das Rückgaberecht
Bei dem Recht auf Umtausch handelt es sich um das Rückgaberecht einer Kaufsache ohne dem Vorliegen eines Mangels. Der Kunde hat somit das Recht den gekauften Gegenstand zurück zu geben, ohne dabei einen Grund anzugeben. Viele Händler bieten ein Umtauschrecht an, um dem Kunden entgegen zu kommen.
Ein Umtauschrecht ist für den Verkäufer somit nicht verbindlich, doch bietet er einen an, so kann er sich im Rahmen seiner eigenen Bedingungen bewegen: Häufig erfolgt der Umtausch nur gegen Warengutscheine. Aus diesem Grund sollte man sich vor dem Kauf beim Anbieter über die Bedingungen eines Umtausches informieren.
Wird ein Umtauschrecht vom Händler nicht angeboten, so kann der Käufer dies trotzdem beim Kauf vereinbaren. Aufgrund von Beweiszwecken sollte das Umtauschrecht für Sicherheit schriftlich festgehalten werden. Dabei sollten folgende Fragen geklärt werden:
– Umtauschfrist
– Erstattung des Kaufpreises durch: Gutschein, Bargeld oder einer anderen Ware
Das Recht auf Umtausch, falls angeboten, gilt nicht nur für den Online Shop, sondern auch für den üblichen Handel.
Das Widerrufsrecht
Das Recht auf Widerruf gilt nur für Fernabsatzgeschäfte. Es bezieht sich auf Kaufverträgen, die zwischen Käufer und Händler per Internet abgeschlossen werden. Das Gesetz gewährt das generelle Widerrufsrecht (Kündigung) in einem Zeitraum von zwei Wochen. Dabei muss kein Grund angegeben werden.
Wichtig für den Beginn der Widerrufsfrist ist die Widerrufsbelehrung. Dabei muss der Händler den Käufer über sein Widerrufsrecht in Kenntnis setzen. Nur so wird die Widerrufsfrist in Gang gesetzt. Erst wenn dies geschehen ist, gilt das Recht auf einen Widerruf der Ware in einem Zeitraum von vierzehn Tagen.
Setzt der Händler den Käufer nicht in Kenntnis, so beginnt die Frist erst, wenn er die Widerrufsbelehrung nachholt. Der Käufer braucht den Grund seines Widerrufs nicht angeben. Doch es gibt eine Voraussetzung für das Widerrufsrecht, an die sich der Käufer halten muss: Die gekaufte Ware darf bei Erhalt nicht geöffnet werden. Außerdem gilt das Widerrufsrecht nicht bei individuellen Auftragsarbeiten, zum Beispiel bei persönlicher Anfertigung der Ware.
Fazit
Jeder Kunde hat das Recht auf einen Umtausch oder Widerruf. Um sich selbst vor Betrug oder Schwindel zu schützen, ist es wichtig sich mit dem Widerrufs- und Rückgaberecht zu befassen. Möchte der Kunde eine Ware aus egal welchem Grund zurück geben, erspart das nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Bei der Wahl der Online Shop Software sollte darauf geachtet werden, dass rechtlichen Aspekte ausreichen beachtet wurden. Dies ist bei vorgefertigten System in der Regel der Fall.